In der Schweiz als Ausländer arbeiten
Die meisten Ausländer benötigen eine Bewilligung, um in der Schweiz arbeiten zu können. Die Verfahren, um diese zu erhalten, variieren je nach Nationalität und Art der geplanten Beschäftigung.
Dank der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA können Sie in die Schweiz einreisen, leben und arbeiten.
Was tun bei einer kurzfristigen Beschäftigung?
Sie benötigen keine Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie von einem Arbeitgeber in der Schweiz für höchstens drei Monate angestellt sind oder wenn Sie in der Schweiz eine Dienstleistung für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr erbringen.
Ihr Arbeitgeber muss die Erwerbstätigkeit jedoch spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn elektronisch melden.
Was tun bei einer Beschäftigung von mehr als 3 Monaten?
Sie müssen vor Arbeitsantritt eine Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.
Dazu müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- eine Anstellungsbestätigung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung (z. B. einen Arbeitsvertrag).
Die Aufenthaltsbewilligung gilt in der gesamten Schweiz und berechtigt zum Wechsel des Arbeitsplatzes und des Arbeitgebers. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Dauer der Anstellung ab.
Was tun bei selbstständiger Tätigkeit?
Sie müssen Ihre Ankunft innerhalb von 14 Tagen melden und eine Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Wohngemeinde beantragen.
Dazu müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- Dokumente, die nachweisen, dass Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben werden, die Ihnen und Ihrer Familie den Lebensunterhalt sichert (z. B. Ihre Buchhaltungsunterlagen).
Was tun bei der Stellensuche in der Schweiz?
Sie können in die Schweiz kommen und bis zu sechs Monate nach einer Stelle suchen. Für die ersten drei Monate benötigen Sie keine Bewilligung. Danach können Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA erhalten, die für drei Monate pro Jahr gültig ist, sofern Sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen.
Für weitere Informationen können Sie die Seite EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger: Leben und Arbeiten in der Schweiz des Staatssekretariats für Migration (SEM) konsultieren oder sich an die kantonalen Migrations- und Arbeitsbehörden wenden.